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Versandkosten und Zollrecht von Pilzbrut
 

 

 

Versandkosten  Schweiz

Preise für Standardpakete inkl.MWSt.
Postpac Economy (günstigste Versandart)
Beförderunsgzeit: 2-4 Tage

I

 

In Schweizer Franken

bis 2 kg 10.-
bis 5 kg 12.-
bis 10 kg 15.-
bis 20 kg 20.-
bis 30 kg 30.-
Versandkosten Euroraum

Preise für SwissPost Economy  und PostPac Economy
Beförderzungszeit: 4-10 Tage
In Schweizer Franken
bis 500 g 12.-
bis 1 kg 16.-
bis 2 kg 25.-
bis 5 kg 37.-
bis 10kg 48.-
bis 20kg 53.-
bis 25kg 58.-
bis 30 kg 63.-
 

Zoll
Immer wieder höre ich von Problemen beim Versand von Pilzbrut ins Ausland. Das kommt daher, dass Pilzbrut ein seltenes Zollgut ist und die Zöllner oft nicht wissen, was sie damit anfangen sollen. Daher habe ich mich genau erkundigt und das Prozedere erfragt. Die Kurzfassung lautet:
Bis 500 Euro ist die Ware zollfrei. Die Umsatzsteuer beträgt in Deutschland 7% (Man merke: In der Schweiz ist die Ware umsatzsteuerfrei!!) Mit anderen Worten. Bei grösseren Bestellungen könnte es sich evtl. lohnen, die Ware in der Schweiz abzuholen.

Hier noch die Originaldokumente für Leute die es ganz genau wissen wollen, oder um bei Problemen mit dem Zoll auf diesen Link zu verweisen.


--- start original email ---
From: Daniel Ambühl
Sent: 11.03.2009 10:45
Subject: Re: [Ticket#200903112040801] Postversand von Pilzbrut nach Deutschland


> Sehr geehrte Damen und Herren
> 
> Von der Schweiz versende ich Pilzbrut von Speisepilzen nach Deutschland. 
> Es sind kleine PET-Flaschen mit Buchenholzdübeln (FSC), die vom Mycelium 
> des Pilzes durchwachsen sind. Was muss ich auf die Etikette schreiben 
> als Ware und Zollnummer ?  Und was muss der Empfänger in Deutschland 
> machen, erspektive bezahlen ?
> 
> mit freundlichen Grüssen
> 
> 
> Daniel Ambühl
> Quartnerstrasse 7
> 8882 Unterterzen
> Schweiz
> 
> 081 710 36 36
> 
> 
> 
--- end original email ---


Antwortmail des Zollamtes

 

Sehr geehrter Herr Ambühl,

1. Zollrecht

Pilzmycel wird in die Codenummer 0602 9010 000 des EZT eingereiht. Aus der Schweiz ist die Einfuhr bis zu einem
Warenwert von 500 € zollfrei (Präferenzzollsatz). Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 7 %.

Nachstehend habe ich den Ablauf der Einfuhrabfertigung einer Postsendung für Sie skizziert: 

Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung abzugeben. Diese
wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche
Waren (ggf. Code-Warennummer) in dem Paket enthalten sind und wie hoch der gezahlte oder zu zahlende Preis für diese
Waren ist. 

Der Wert der auf der Zollinhaltserklärung anzugeben ist, ist der gleiche wie der auf der Rechnung ausgewiesene zu
zahlende Betrag. Zudem muss die Rechnung der Sendung beigefügt werden.

Sofern alle zur Erfüllung der Förmlichkeiten der Einfuhrzollabfertigung benötigten Unterlagen (Angaben über die Ware,
den Warenwert etc.) vorliegen und der Empfänger der Postsendung nichts anderes bestimmt hat, vertritt die Deutsche Post
AG den Empfänger automatisch bei der Erfüllung aller Zollförmlichkeiten (§ 5 Abs. 2 ZollVG). 

Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland nach meinen Informationen ausschließlich über das
Hauptzollamt Frankfurt am Main – Flughafen in die Europäische Gemeinschaft eingeführt, durch die Post der Zollstelle
dort gestellt und regelmäßig auch angemeldet und in den freien Verkehr überführt.

Der Zeitpunkt der Gestellung der Ware beim Zoll obliegt der Post bzw. dem Kurierdienst. Die reine Zollabfertigung selbst
dauert normalerweise ca. 1-2 Tage (an Weihnachten, Ostern oder Pfingsten kann es etwas länger dauern). 

Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Einfuhrabgaben und holt sich diese bei Auslieferung des Paketes
gegen Aushändigung des Zollbescheides vom Empfänger zurück. 


In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die
Sendung an die für den Warenempfänger zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post benachrichtigt diesen entsprechend
und fordert ihn auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt vorzunehmen.

Kurierdienste wickeln entsprechende Sendungen nach meinen Informationen nach dem gleichen Schema ab. Allerdings werden
hier zum Teil andere Flughäfen benutzt. Von der Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des Empfängers sehen 
die Kurierdienste üblicherweise ab. Unklarheiten werden mit dem Warenempfänger geklärt; die Sendung wird anschließend am
(Flughafen-) Zollamt durch den Kurierdienst abgewickelt. 

Eine vorherige Anmeldung über die beabsichtigte Einfuhr ist nicht erforderlich. Die Anmeldung erfolgt bei der Einfuhr
der Ware –wie oben dargestellt-.

2. Sanitärer Pflanzenschutz

Die Einfuhr von besonders gefährlichen Schadorganismen und natürlich auch von 
Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen, die von diesen 
befallen sind, ist grundsätzlich verboten.

Folgende Pflanzen und Pflanzenteile dürfen aus Drittländern zum Beispiel 
grundsätzlich nicht nach Deutschland eingeführt werden

•	Zierpflanzen; hier: Zitrusarten
•	Kartoffeln 
•	Weinreben, Weinblätter 
•	Erde und Pflanzensubstrat, außer reinem Torf ohne Pflanze, aus den 
meisten osteuropäischen und außereuropäischen Ländern. 

Ich empfehle Ihnen, Fragen im Zusammenhang mit dem sanitären Pflanzenschutz mit der zuständigen Pflanzenschutzbehörden
zu klären, da diese über die Einfuhrfähigkeit entscheiden:

http://www.jki.bund.de/cln_045/nn_807812/SharedDocs/07__AG/Publikationen/national/kontakt__dtld.html

Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Maike Schlegel

Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden

Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de

Internet: www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft des IWM Zoll
Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr